Beschlüsse

Die Gemeinschaftsstunden werden von 6 auf 8 h angehoben. Ab Folgejahr werden 10,00 € für eine nicht geleistete Stunde mit der Pachtrechnung erhoben.

 

06.12.2013

Bei Neuverpachtung soll eine Gebühr von 25 – 100 € erhoben werden.

 

26.03.2014

Die zweckgebundene Umlage von jährlich 8 € für die Anschaffung von einer

Kläranlage, nach EU-Richtlinien, für das Vereinsheim wurde beschlossen.

 

16.06.2013

Die Gebühr der Wasseruhren wird auf die Wasserrechnung aufgerechnet.

 

24.11.2014

Wer beim Wasseranstellen den nicht zugedreht hat muss 10 m³ Strafe zahlen.

 

24.11.2014

Beim öffentlichen Schreddern wird eine Mindestgebühr von 0,50 € erhoben. Bei mehr erhöht sich der Preis.

 

24.11.2014

 

Bei Abgabe von Gartengrün und Schrott auf Container wird eine Gebühr erhoben.

Pro Schubkarre 2,00 €.

 

24.11.2014

Wird im Kompostgarten unerlaubt Grünzeug abgelegt wird eine Strafgebühr von 50,00 € erhoben.

 

24.11.2014

Bei Nichtbeseitigen des eigenen Hundekots wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.

 

24.11.2014

Die Abgabe der geleisteten Arbeitsstunden ist bis spätestens am 31.10. des laufenden Geschäftsjahres vorzunehmen. Bei Nichtabgabe entfallen die Arbeitsstunden.

 

23.03.2015

Wenn der Strom von einem Kleingärtner nicht bezahlt wurde, wird der Strom für

diesen Garten nicht wieder angeschlossen.

 

23.03.2015

 

Wald- und Parkbäume sind auf mindestens 2 m zu kürzen bzw. aus den Gärten zu entfernen. Bei Unfällen durch umstürzende Bäume haftet der Gärtner persönlich.

 

8.03.2017

Gartenfreunde, die nicht bereit sind ihre Strom- und Wasserzähler zu wechseln, sind

über eine persönliche Umlage von 50 € zum Wechsel zu zwingen.

Der Wechsel der Stromzähler hat grundsätzlich über die Firma Grundmann zu

erfolgen.

 

18.03.2017

Gartenfreunde, welche beim An- und Abstellen des Wassers bzw. beim Stromablesen

nicht anwesend sind und den Zugang zu den Ablesestellen nicht organisiert haben,

zahlen bei neuer Terminvereinbarung 30,00 € Aufwandsentschädigung.

Bei Nichtbezahlen der Strom- und Wasserrechnung werden diese abgeklemmt und

bei Neuanstellung des Wassers wird eine Aufwandsentschädigung von 20,00 €

erhoben. Die erneute Zuschaltung des Stromes erfolgt nur mit einem gültigen Abnahmeschein vom Elektriker, für den Verein.

 

18.03.2017

Gartenfreunde, die ihren Müll oder Unrat irgendwo im Garten abstellen und ein

Container zur Müllbeseitigung bestellt werden muss, erhalten eine Rechnung von

mindestens 30,00 €.

Es ist untersagt, Abfall in leeren Gärten zu entsorgen.

 

18.03.2017

Gartenfreund, die ihre Arbeitsstunden außerhalb der öffentlichen Arbeitseinsätze

erledigen möchten, müssen das vorher mit dem Vorstand absprechen.

 

18.03.2017

Bei Kündigung des Gartens, welche schriftlich zu erfolgen hat, sind Müll und Unrat zu

entfernen bzw. ist die Laube leer zu machen.

Nach Abnahme durch den Vorstand wird die Kündigung angenommen und es kann

die Schlüsselübergabe erfolgen.

 

18.03.2017

Gartenfreunde, die ihre Gärten nicht kleingärtnerisch nutzen und somit nicht zur

Gemeinnützigkeit beitragen, erhalten Abmahnungen. Unter bestimmten Umständen

kann die Kündigung erfolgen.

 

18.03.2017

Für den entstandenen Stromverlust ist eine Umlage von 8 € notwendig. Diese

In dieser Zeit wird getestet, wie wir damit zurechtkommen

Diese Problematik wird in der MV im März 2018 nochmal auf die TO gesetzt und

erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

25.11.2017

Die Umlage Wasser, wie im Beschluss 2/2017 vom 18.03.2017 bleibt bestehen

 

25.11.2017

Bei notwendigem Sicherungswechsel an den Wochenenden ist eine Gebühr von

20,00 € auf das Energiekonto zu zahlen.

 

25.11.2017

Auf die Jahresrechnung wird das Porto in Höhe von 0,70 € hinzugerechnet.

 

 

Stromumlage wird auf 15,00 € erhöht.

 

13.03.2019

Wasserumlage wird auf 13 € und Stromumlage auf 17 € erhöht.

 

30.11.2019