Beschlüsse
Die Gemeinschaftsstunden werden von 6 auf 8 h angehoben. Ab Folgejahr werden 10,00 € für eine nicht geleistete Stunde mit der Pachtrechnung erhoben.
06.12.2013
Bei Neuverpachtung soll eine Gebühr von 25 – 100 € erhoben werden.
26.03.2014
Die zweckgebundene Umlage von jährlich 8 € für die Anschaffung von einer
Kläranlage, nach EU-Richtlinien, für das Vereinsheim wurde beschlossen.
16.06.2013
Die Gebühr der Wasseruhren wird auf die Wasserrechnung aufgerechnet.
24.11.2014
Wer beim Wasseranstellen den Wasserhahn nicht zugedreht hat muss 10 m³ Strafe zahlen.
24.11.2014
Beim öffentlichen Schreddern wird eine Mindestgebühr von 0,50 € erhoben. Bei mehr erhöht sich der Preis.
24.11.2014
Bei Abgabe von Gartengrün und Schrott auf Container wird eine Gebühr erhoben.
Pro Schubkarre 2,00 €.
24.11.2014
Wird im Kompostgarten unerlaubt Grünzeug abgelegt wird eine Strafgebühr von 50,00 € erhoben.
24.11.2014
Bei Nichtbeseitigen des eigenen Hundekots wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
24.11.2014
Die Abgabe der geleisteten Arbeitsstunden ist bis spätestens am 31.10. des laufenden Geschäftsjahres vorzunehmen. Bei Nichtabgabe entfallen die Arbeitsstunden.
23.03.2015
Wenn der Strom von einem Kleingärtner nicht bezahlt wurde, wird der Strom für
diesen Garten nicht wieder angeschlossen.
23.03.2015
Wald- und Parkbäume sind auf mindestens 2 m zu kürzen bzw. aus den Gärten zu entfernen. Bei Unfällen durch umstürzende Bäume haftet der Gärtner persönlich.
8.03.2017
Gartenfreunde, die nicht bereit sind ihre Strom- und Wasserzähler zu wechseln, sind
über eine persönliche Umlage von 50 € zum Wechsel zu zwingen.
Der Wechsel der Stromzähler hat grundsätzlich über die Firma Grundmann zu
erfolgen.
18.03.2017
Gartenfreunde, welche beim An- und Abstellen des Wassers bzw. beim Stromablesen
nicht anwesend sind und den Zugang zu den Ablesestellen nicht organisiert haben,
zahlen bei neuer Terminvereinbarung 30,00 € Aufwandsentschädigung.
Bei Nichtbezahlen der Strom- und Wasserrechnung werden diese abgeklemmt und
bei Neuanstellung des Wassers wird eine Aufwandsentschädigung von 20,00 €
erhoben. Die erneute Zuschaltung des Stromes erfolgt nur mit einem gültigen Abnahmeschein vom Elektriker, für den Verein.
18.03.2017
Gartenfreunde, die ihren Müll oder Unrat irgendwo im Garten abstellen und ein
Container zur Müllbeseitigung bestellt werden muss, erhalten eine Rechnung von
mindestens 30,00 €.
Es ist untersagt, Abfall in leeren Gärten zu entsorgen.
18.03.2017
Gartenfreund, die ihre Arbeitsstunden außerhalb der öffentlichen Arbeitseinsätze
erledigen möchten, müssen das vorher mit dem Vorstand absprechen.
18.03.2017
Bei Kündigung des Gartens, welche schriftlich zu erfolgen hat, sind Müll und Unrat zu
entfernen bzw. ist die Laube leer zu machen.
Nach Abnahme durch den Vorstand wird die Kündigung angenommen und es kann
die Schlüsselübergabe erfolgen.
18.03.2017
Gartenfreunde, die ihre Gärten nicht kleingärtnerisch nutzen und somit nicht zur
Gemeinnützigkeit beitragen, erhalten Abmahnungen. Unter bestimmten Umständen
kann die Kündigung erfolgen.
18.03.2017
Für den entstandenen Stromverlust ist eine Umlage von 8 € notwendig. Diese
In dieser Zeit wird getestet, wie wir damit zurechtkommen
Diese Problematik wird in der MV im März 2018 nochmal auf die TO gesetzt und
erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
25.11.2017
Die Umlage Wasser, wie im Beschluss 2/2017 vom 18.03.2017 bleibt bestehen
25.11.2017
Bei notwendigem Sicherungswechsel an den Wochenenden ist eine Gebühr von
20,00 € auf das Energiekonto zu zahlen.
25.11.2017
Auf die Jahresrechnung wird das Porto in Höhe von 0,70 € hinzugerechnet.
Stromumlage wird auf 15,00 € erhöht.
13.03.2019
Wasserumlage wird auf 13 € und Stromumlage auf 17 € erhöht.
30.11.2019